Bürgergemeinde
Die Bürgerratsmitglieder sowie die Bürgerratsschreiber*in werden durch die stimm- und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Die aktuelle Amtsdauer läuft bis 30. Juni 2024.
Zwei Bürgerräte hören auf und stehen nicht mehr zur Verfügung!
Stefphan Häfelfinger (seit 2003) und Daniel Wiedmer (seit 2014) haben die Demission auf Ende der laufenden Amtsperiode bekannt gegeben.
Resultat von der Ersatz- bzw. Neuwahl vom 03. März 2024, bei einem Absoluten Mehr von 171 Stimmen:
Bürgerrat gewählt:
nicht gewählt
Bürgerratsschreiberin:
Stand 03.03.2024
Die laufende Amtsperiode des Bürgerrates und Bürgerratsschreiberin endet im Kanton Basel-Landschaft am 30. Juni 2024.
Die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 haben am 3. März 2024 statt gefunden. Gewählt wurden die 5 Mitglieder des Bürgerrates sowie die Schreiberin.
Für die Erneuerungswahl des Bürgerratspräsidiums ist bis zu der Frist, 8. April 2024, der Einreichung nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Die Zahl der Kandidierenden (1) entspricht der Zahl zu Wählenden (1). Die Voraussetzung für die stille Wahl ist nach Bürgergemeindeordnung § 4a erfüllt.
Die Geschäftsprüfungskommission hat den Urnengang vom 9. Juni 2024 widerrufen und Christoph Tschan in stiller Wahl für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 als gewählt erklärt.
Der Bürgerrat bildet die Exekutive der Bürgergemeinde
Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde. In Sissach finden in der Regel zwei Versammlungen im Jahr statt. Es werden die Anträge des Bürgerrates zu den Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und Ausländern in das Sissacher Bürgerrecht beraten und beschlossen. Ebenso werden im Frühling die Rechnung und im Herbst das Budget der Bürgergemeinde von den Bürger*innen beschlossen sowie allfällige weitere aktuelle Traktanden und Anträge behandelt.
Aufgaben:
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen:
Der Bürgergemeindeversammlung stehen die in der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde festgelegten Befugnisse zu.
Voraussetzungen:
Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mittels Traktandenliste an alle Bürger der Gemeinde. Stimmberechtigt sind alle Sissacher Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.
Das Budget sowie die Rechnung wird jeweils durch die Bürger*innen an einer Bürgergemeindeversammlung bewilligt bzw. dem Bürgerrat die Entlastung erteilt.
Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Bürgern, die durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt werden. Sie prüfen das Budget und die Jahresrechnung.
Aktuelle RPK-Mitglieder:
In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie Sissacherin oder Sissacher werden möchten, sind deshalb bis zu drei Instanzen involviert.
Die Einbürgerung gehört zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinde. Wir verfolgen die Gesuche gewissenhaft und aufgeschlossen.
Wenn Sie an einer Einbürgerung interessiert sind und die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen, melden Sie sich schriftlich bei der Bürgergemeinde Sissach oder holen Sie das entsprechende Formular am Schalter beim Einwohnerdienst der Einwohnergemeinde Sissach.
Gerne gibt Ihnen auch die zuständige Bürgerrätin Meret Hänggi Auskunft.
und möchten sich in Sissach einbürgern lassen?